Der besseren Lesbarkeit wegen wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
“wenn nicht anders vereinbart”
Alle Bedingungen gelten grundsätzlich, falls nichts anderes vereinbart wurde, was wiederum schriftlich erfolgen muss.
Geltungsbereich
Als Auftraggeber werden sowohl gewerbliche Kunden als auch private Verbraucher bezeichnet.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Johannes Geisthardt, Hannes comix..! Cartoons & Illustrationen (=Künstler) und dem Auftraggeber.
Abweichungen oder widersprechende Bedingungen benötigen die schriftliche Zustimmung des Künstlers. Die AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, auch wenn dann nicht mehr gesondert auf diese hingewiesen wird.
Vergütung, Belegexemplar
Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten des Künstlers für den Auftraggeber vergütungspflichtig. Die Vergütung setzt sich zusammen aus der Vergütung für Skizzen und Entwürfe (30%), Reinzeichnungen/Werkzeichnungen (30%) und für Nutzungsrechte (40%), wenn nicht ein Gestehungshonorar und Nutzungshonorar getrennt vereinbart wurden. Wurde kein Nutzungsrecht vereinbart, sind die Anteile für Entwürfe 50% und Reinzeichnungen 50%.
Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
Eventuell vom Auftraggeber zu entrichtende Künstlersozialversicherungsabgaben sind nicht in der Vergütung enthalten.
Der Bildautor erhält von allen vervielfältigten Arbeiten mindestens ein Belegexemplar unentgeltlich.
Zahlungen
Die Vergütung ist sofort bei Lieferung ohne Abzüge fällig. Je nach Auftrag können Abschlagszahlungen vereinbart werden, ggfs. auch Vorauszahlungen. Die Beträge sind Nettobeträge und enthalten gem. § 19 UStG keine Umsatzsteuer. Belegexemplare sind unaufgefordert nach Fertigstellung zuzustellen.
Abnahme, Nutzung, Nichtnutzung
Werden gemäß Absprache angefertigte Skizzen, Entwürfe oder Reinzeichnungen nicht abgenommen, sind diese gem. dem Abschnitt “Vergütung” zu vergüten. Das vereinbarte Nutzungsrecht ist zu vergüten unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber von dem Nutzungsrecht Gebrauch macht.
Die Nutzungsgenehmigung eines Werkes gilt erst mit Begleichung der kompletten Vergütung als erteilt.
Nutzungsrechte, Eigentum
Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, erhält der Auftraggeber nur einfache Nutzungsrechte für die vergütete Werkzeichnung für vereinbarte Dauer und Umfang. Ein Eigentumsrecht an Skizzen, Entwürfen, Werkzeichnungen etc. wird nicht übertragen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht vorgesehen und ist gesondert zu vereinbaren.
Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers begründen keine (Mit-)Rechte.
Alle vom Künstler angefertigten Werke dürfen von ihm selbst verwendet werden, z.B. zur Eigenwerbung. Dies schließt das Belegexemplar ein.
Schöpfungshöhe
Die Schöpfungshöhe gilt auch für Skizzen und Vorzeichnungen, die Regelungen des Urheberrechtsgesetzes gelten also für alle Arbeiten.
Datenformat
Der Auftraggeber erhält grundsätzlich keine offenen Daten zur weiteren Bearbeitung. Diese sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bilddaten werden als JPG, PNG oder TIF im sRGB-Farbraum übergeben, andere Formate und Farbräume sind möglich und zu vereinbaren.
Mehraufwand
Klare Absprachen verhindern Unstimmigkeiten. Wenn sich durch nachträgliche Änderungen oder unklare Aufgabenstellung der ursprüngliche Leistungsumfang ändert, ist die Vergütung anzupassen.
Änderung des Nutzungsumfanges
Nutzt der Auftraggeber das Werk in einem größeren als den ursprünglich vereinbarten Umfang, ist diese Nutzung gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber hat die gewünschte Nutzung im Vorfeld unaufgefordert anzufragen.
Signatur, Quellenhinweis, Bearbeitung
Die Signatur (Unterschrift) des Künstlers darf in keinem Fall vom Werk entfernt werden und muss leserlich erhalten bleiben. Dies kann auch nicht anders vereinbart werden.
Ein Quellennachweis (“Johannes Geisthardt, hannes-comix.de”) muss grundsätzlich beim Werk oder in einem zugehörigen Quellennachweis erbracht werden. Ausnahmen hiervon sind gesondert zu vereinbaren. Bei digitaler Nutzung müssen außerdem in den Bilddaten (EXIF und IPTC) Urheberhinweise enthalten sein.
Die Werke dürfen ohne gesonderte Vereinbarung weder in Teilen noch als Ganzes bearbeitet oder verändert werden.
Vertragsstrafen
Bei Verletzung der Nutzungsrechte, der Bearbeitungsrechte oder Urheber-/Quellennennung steht dem Künstler eine Vertragsstrafe in Höhe einer 3-fachen Vergütung zu, weitergehende Rechte wie Schadensersatzansprüche etc. bleiben davon unberührt.
Mitarbeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Beitrag zu einer reibungslosen Auftragserfüllung beizutragen. Erfüllt der Auftraggeber trotz Hinweisen und Aufforderungen diese Pflicht nicht, kann der Künstler seinen Auftrag nicht abschließen. Eine Vergütung tritt dann gemäß “Abnahme, Nutzung, Nichtnutzung” in Kraft.
Mängel, Haftung
Der Künstler genießt Gestaltungsfreiheit. Es ist kein Mangel, wenn dem Auftraggeber der Stil nicht gefällt oder sein Geschmack nicht getroffen wird (auch, wenn der Künstler sich natürlich viel Mühe gibt, den Auftraggeber zufrieden zu stellen, und der Auftraggeber ja den Künstler wegen dessen Stil gewählt hat).
Geringfügige Farbabweichungen z.B. zwischen Bildschirm und Druck oder auf unterschiedlichen Bildschirmen ist technisch bedingt und kein Mangel.
Soweit ein vom Künstler zu vertretender Mangel vorliegt, ist dieser zur Nacherfüllung in angemessener Zeit berechtigt. Der Auftraggeber kann erst nach fruchtloser Nachbesserung Vertragsminderung verlangen.
Der Künstler ist wenn überhaupt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig.
Widerrufsbelehrung / Verzicht auf das Widerrufsrecht
Einem privaten Auftraggeber (“Verbraucher”) steht gem. BGB ein Recht zu, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen per Email oder postalisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen. Dieses generelle Widerrufsrecht gilt aber gem. BGB explizit nicht für ein von einem Künstler geschaffenes Unikat, Gemälde, Aquarell, Zeichnung oder ähnliches Werk. Es gilt außerdem nicht für digitale Inhalte (z.B. PDF-Dateien, JPG-Dateien). Der private Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass sein Widerrufsrecht erlischt.
Gerichtsstand
So weit wird es ja wohl nicht kommen, aber falls der Künstler und Auftraggeber sich streiten sollten, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Künstlers. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz des Künstlers.
Falls irgendeine Regelung der AGB nicht gültig sein sollte, berührt das nicht die übrigen Bedingungen.
Stand 12/2023